Profitipp

Gehaltsextra an Mitarbeiter – Smartphone & Co werden noch interessanter

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, der Beginn des Jahres 2018 ist für Sie ein guter Zeitpunkt, um über das Gehaltsextra „Telekommunikationsgerät“ nachzudenken. Die Überlassung solcher Geräte an den Mitarbeiter bzw. die Nutzung durch den Mitarbeiter ist lohnsteuerfrei, unabhängig davon, wie hoch der private Nutzungsumfang (durch den Mitarbeiter) ist. Die Überlegung in dieser Form der Mitarbeitermotivation liegt darin, dass […]

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Steuern sparen zum Jahreswechsel

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, zum Jahreswechsel können Sie durch eine geplante Anschaffung bzw. durch vorgezogene Zahlung von Abschlags-, Vorschuss- oder Schlussrechnungen Steuern sparen. Haushaltsnahe Dienstleistungen Haben Sie zum Jahresende Handwerker in Ihrem Haus? Dann sollten Sie im Falle von haushaltsnahen Dienstleistungen (max. 20.000 Euro p.a.) oder Handwerkerleistungen (max. 6.000 Euro p.a.) die maximale Steuerbegünstigung

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Aufmerksamkeiten an Dritte

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60,00 Euro brutto an Arbeitnehmer aus „besonderem persönlichen Anlass“ sind steuerfrei (R 19.6 Abs. 1 LStR). Die Finanzverwaltung hat nun diese Regelung auf Dritte, d.h. auf Kunden und Geschäftspartner übertragen, so dass auch Aufmerksamkeiten anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses an diesen Personenkreis bis zu

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Beantragung von Kindergeld

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, bisher gilt für die Beantragung von Kindergeld eine 4jährige Festsetzungsfrist. Diese Frist wird durch den neuen § 20 Abs. 10 Bundeskindergeldgesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auf 6 Monate verkürzt. Sinn und Zweck der Regelung ist die Vermeidung von missbräuchlichen Kindergeldzahlungen, da die den Kindergeldbezug begründeten Tatsachen rückwirkend nur noch

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Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, am 12.05.2017 hat der Bundesrat dem Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt. Rückwirkend zum 01.01.2017 hebt der Gesetzgeber den Betrag für Kleinbetragsrechnungen von 150,00 € auf 250,00 €. Dieser Grenzwert richtet sich nicht nach dem Nettobetrag, sondern nach dem Bruttobetrag. Wichtig ist auch, auf fehlerfreie

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Geringwertige Wirtschaftsgüter – Anhebung von 410 Euro auf 800 Euro

Geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) können bekanntlich steuerlich sofort als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. In dem durch den Bundestag am 27. April 2017 beschlossenen Gesetz ist vorgesehen, dass die bisherige GWG-Grenze von bislang 410 Euro auf 800 Euro angehoben wird. Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 02. Juni 2017 zugestimmt hat, gilt diese

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