Beantragung von Kindergeld

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

bisher gilt für die Beantragung von Kindergeld eine 4jährige Festsetzungsfrist. Diese Frist wird durch den neuen § 20 Abs. 10 Bundeskindergeldgesetz mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auf 6 Monate verkürzt. Sinn und Zweck der Regelung ist die Vermeidung von missbräuchlichen Kindergeldzahlungen, da die den Kindergeldbezug begründeten Tatsachen rückwirkend nur noch sehr schwer überprüfbar sind.

Die Neuregelung gilt für Anträge, die nach dem 31.12.2017 bei den zuständigen Familienkassen (zu erfragen bei der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/Familie-Kinder) eingehen. Daher ist es ratsam, im Zweifel noch in diesem Jahr ggf. rückwirkende Anträge zu stellen.

Bitte geben Sie diese Information eventuell auch an Arbeitnehmer/innen mit Kindern weiter.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlicher Empfehlung

Ihre Pro Via Steuer GmbH
Frank Mall

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