Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
der Beginn des Jahres 2018 ist für Sie ein guter Zeitpunkt, um über das Gehaltsextra „Telekommunikationsgerät“ nachzudenken. Die Überlassung solcher Geräte an den Mitarbeiter bzw. die Nutzung durch den Mitarbeiter ist lohnsteuerfrei, unabhängig davon, wie hoch der private Nutzungsumfang (durch den Mitarbeiter) ist.
Die Überlegung in dieser Form der Mitarbeitermotivation liegt darin, dass Sie seit dem 1. Januar 2018 die Kosten solcher Telekommunikationsgeräte sofort abschreiben können, wenn der Nettokaufpreis maximal 800,00 Euro beträgt und das Gerät selbständig nutzungsfähig ist. Vor dem 1. Januar 2018 lag diese Grenze noch bei 410,00 Euro.
Um lohnsteuerliche Probleme zu vermeiden sollten Sie jedoch beachten, dass nicht alle Geräte begünstigt sind. Begünstigt sind u.a.: PC, Laptop, Smartphone, Tablet oder ein Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion. Nicht begünstigt sind dagegen Smart-TV, Konsole, MP3-Player oder ein E-Book-Reader. Steuerfrei sind auch die Kosten von Zubehör, Software oder das Verbindungsentgelt.
Damit es keine lohnsteuerlichen Probleme gibt, sollten Sie auf Folgendes achten:
- Die Überlassung dieser Geräte muss in dem Arbeitsvertrag oder einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage geregelt sein.
- Sollten Sie beispielsweise ein Smartphone nur leasen und der Mitarbeiter darf dieses nach dem Leasingende kaufen, kann es sich gegebenenfalls um Arbeitslohn in Höhe des Differenzbetrages zwischen Kaufpreis und dem im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Preis handeln. Hier ist also Vorsicht geboten.
- Sollten Sie ausschließlich dem Ehegatten ein solches Gehaltsextra überlassen, stellt dies einen Verstoß gegen die Fremdüblichkeit dar, was gegebenenfalls die steuerliche Anerkennung des Arbeitsverhältnisses gefährden könnte. Überlegen Sie sich daher vorab, warum gerade Ihr Ehegatte aus beruflichen Gründen auf ein solches Gerät angewiesen ist und legen Sie diese Überlegung zu den Lohnunterlagen.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlicher Empfehlung
Ihre Pro Via Steuer GmbH
Frank Mall