Steuern sparen zum Jahreswechsel

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

zum Jahreswechsel können Sie durch eine geplante Anschaffung bzw. durch vorgezogene Zahlung von Abschlags-, Vorschuss- oder Schlussrechnungen Steuern sparen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haben Sie zum Jahresende Handwerker in Ihrem Haus? Dann sollten Sie im Falle von haushaltsnahen Dienstleistungen (max. 20.000 Euro p.a.) oder Handwerkerleistungen (max. 6.000 Euro p.a.) die maximale Steuerbegünstigung durch eine Vorabzahlung oder verzögerte Zahlung gezielt steuern.

Außergewöhnliche Belastungen

Durch die Grenze der zumutbaren Belastung wirken sich Eigenanteile zu den Krankheitskosten, Kosten für eine Lesehilfe oder Medikamente nur selten steuerlich aus. Hatten Sie jedoch bereits höhere Krankheitskosten im Jahr 2017 zu tragen und benötigen demnächst eine neue Brille oder teure Medikamente (Selbstzahler), könnte sich eine vorgezogene Anschaffung für Sie lohnen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Überlegen Sie gerade neue EDV-Geräte oder Praxis-/Büroausstattung anzuschaffen? Dann wollen wir Sie an dieser Stelle nochmals an die Anhebung der Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) erinnern. Die Grenze wird von 410,00 Euro netto auf 800,00 Euro netto angehoben. Innerhalb dieser Grenze ist eine Sofortabschreibung möglich.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlicher Empfehlung

Ihre Pro Via Steuer GmbH
Frank Mall

Nach oben scrollen